Häufig gestellte Fragen

03.07.2024

Wird sich das NQZ inhaltlich verändern?

Die Übernahme der NQZ-Agenden durch die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) umfassen neben der Etablierung der NQZ-Zertifizierungseinrichtung an der GÖG insbesondere die inhaltliche Weiterentwicklung des NQZ (NQZ-Neu).

Die Festlegung der neuen Zertifizierungskriterien erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), der GÖG als Zertifizierungseinrichtung und relevanten Interessenvertretungen, einschließlich Vertreter:innen aus den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit. Ebenso werden NQZ-Zertifizierer:innen, zertifizierte Häuser sowie Expert:innen und Betroffene in den Prozess der Weiterentwicklung einbezogen, um sicherzustellen, dass die Kriterien auf Fachwissen und den Bedürfnissen der Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen basieren.

Wird es für Häuser neue oder zusätzliche NQZ-Anforderungen geben?

Im Rahmen des NQZ-Prozesses soll es eine erweiterte Perspektive für Häuser geben, insbesondere mit dem Fokus auf die Lebens- und Pflegequalität für Bewohner:innen und die Lebens- und Arbeitsplatzqualität für die Mitarbeiter:innen. Zusätzlich ist angedacht, die Zugangskriterien zu präzisieren und auch ein Augenmerk auf spezifische Schwerpunktthemen zu legen. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Gewaltschutz/Opferschutz, Klima/Hitze/Ernährung, Kennzahlen sowie Innovationsgrad/Best-Practice.

Was wird sich beim IT-Workflow der Zertifizierungseinrichtung verändern?

Das IT-System für die Zertifizierung wird neugestaltet. Der Vertrag für den bisherigen IT- Workflow wurde aufgelöst. Der Einstieg in das bisherige IT-System ist noch bis 31.07.2024 möglich. Danach werden alle Berechtigungen und Daten der Häuser gelöscht.

Die Implementierung eines neuen webbasierten Instruments mit Abbildung des Workflows zur Datenerfassung und Auswertung soll alle Inhalte des NQZ-Neu für die Zertifizierungseinrichtung, betroffene Häuser und Zertifizerer:innen enthalten und wird planmäßig im Verlauf des Jahres 2025 fertiggestellt. Die Zertifizierungseinrichtung setzt sich mit den zertifizierten Häusern zeitgerecht in Verbindung, sobald der neue IT-Workflow zur Verfügung steht.

Wie können sich Häuser für das NQZ-Neu bewerben?

An einer NQZ-Zertifizierung interessierte Häuser können sich per Mail an nqz@goeg.at voranmelden. Die Zertifizierungseinrichtung setzt sich mit Ihnen zeitgerecht in Verbindung, sobald Zertifizierungen nach den neuen Kriterien erfolgen können. Eine Informationsveranstaltung für bereits zertifizierte Häuser wird im Herbst/Winter 2024 abgehalten werden.

Wie sind die Übergangsmodalitäten für bestehende Zertifikate?

Alle mit/ab Stichtag 01.01.2024 (Übernahme GÖG als Zertifizierungseinrichtung) gültigen Zertifikate behalten bis zur Möglichkeit der (Neu-) Zertifizierung durch die GÖG ihre Gültigkeit. Eine erneute Zertifizierung erfolgt sodann nach den neuen Zertifizierungskriterien. Die Zertifizierungseinrichtung setzt sich mit Ihnen zur Terminabstimmung zeitgerecht in Verbindung, sobald Zertifizierungen nach NQZ-Neu möglich sind.

Können NQZ-Zertifizierer:innen ihre Tätigkeit weiterführen?

Derzeit sind alle ausgebildeten NQZ-Zertifizierer:innen eingeladen im Weiterentwicklungsprozess des NQZ mitzuwirken. Für Zertifizierer:innen, welche unabhängig von einer Mitarbeit im Entstehungsprozess ihre Tätigkeit regulär weiterführen wollen, wird die GÖG jedenfalls zeitgerecht ein Update auf Basis der aktualisierten Zertifizierungskriterien zur Verfügung stellen.

Wie können sich Interessierte als Zertifizierer:innen bewerben?

An einer Tätigkeit als Zertifizierer:in Interessierte (freier Dienstvertrag) können sich jederzeit per Mail an nqz@goeg.at voranmelden. Basisvoraussetzungen für NQZ-Zertifizierer:innen erfahren Sie auf Anfrage. Die Zertifizierungseinrichtung setzt sich mit Ihnen zeitgerecht in Verbindung, sobald Ausbildungen nach den neuen Kriterien geplant sind.

Wie kann ich über die Entwicklungen des NQZ am Laufenden bleiben?

Wenn Sie über die Entwicklungen informiert bleiben möchten, abonnieren Sie den Newsletter über nqz@goeg.at. Dieser bietet regelmäßige Updates und Informationen zu den Fortschritten und Neuerungen. Oder Sie besuchen uns auf unserer - ab August neuen - Website, um Informationen und Ankündigungen einzusehen. Bei Fragen oder speziellen Anliegen können Sie sich auch direkt an das Team der GÖG wenden, das Ihnen gerne zur Verfügung steht.