Gesundheits- und Integrationsbeauftragte im Seniorenzentrum Gröbming

MitarbeiterInnen

Lernende Organisation


Auf einen Blick

Träger Sozialhilfeverband Liezen
Qualitäts- und Ergebnisfelder
  • 2.3. Zusammenarbeit
  • 2.4. Anreiz und Motivation
  • 2.5. Einsatz der Mitarbeiter/innen
  • 2.6. Arbeitszeit
  • 2.7. Arbeitsplatzgestaltung
  • 5.1. Verbesserungsmanagement
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ZUR PRAXISBEISPIELE ÜBERSICHT 

Kurzbeschreibung

Die Gesundheits- und Integrationsbeauftragte im Seniorenzentrum Gröbming steht als Ansprechperson für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte zur Verfügung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit gesundheitlichen Problemen oder Belastungen, die aus dem Berufsalltag resultieren, in aller Vertraulichkeit an die Beauftrage wenden. Ihre Aufgabe ist es, mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Lösungsansätze zur erarbeiten – in Absprache mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter auch unter Einbeziehung der Führungskräfte.

Entstehungsprozess

Die Arbeits- und Umfeldbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Betreuung und Pflege unterlagen in den letzten Jahren einem raschen Wandel. Dieser Wandel war Anlass für das Leitungsteam des Sozialhilfeverbandes Liezen – bestehend aus den Einrichtungsleitungen der sieben Alten- und Pflegeheime des Sozialhilfeverbandes und der Geschäftsführung – sich mit den daraus resultierenden Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen. Ziel war es, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und auf diese Weise den Erfahrungsverlust durch ein gesundheitsbedingt vorzeitiges Ausscheiden langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst zu vermeiden.

Das Team nahm eine Evaluierung belastender Umfeldfaktoren vor und entschied sich im Mai 2014 für eine Beteiligung am fit2Work Programm des Sozialministeriums. Nach einer Vorerhebung durch die AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt wurde beginnend mit Juni eine umfassende Online-Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt.

Die Einrichtungsleiterin, die Bereichsleiterinnen und die Personalvertreterin des Sozialzentrums Gröbming analysierten gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe – bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Bereiche des Hauses – die Ergebnisse der Umfrage. Basierend auf dieser Auswertung wurden anschließend Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert. Einige Maßnahmen wie die Weiterbildung „Rückenschule“ oder die Anschaffung von Hebehilfen wurden sofort umgesetzt, andere wurden in den „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ eingearbeitet. Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe wurde auch das Konzept für eine Gesundheits- und Integrationsbeauftragte erarbeitet.

Ab Mai 2015 wurden eine Mitarbeiterin des Sozialzentrums Gröbming über fit2Work als Gesundheits- und Integrationsbeauftragte qualifiziert und die Funktion im Haus besetzt. In einem ersten Schritt gestaltete die Gesundheits- und Integrationsbeauftragte einen Aushang für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erstellte eine Aufgabenbeschreibung. Die Einrichtungs- und Pflegedienstleiterin informierte gemeinsam mit der Gesundheits- und Integrationsbeauftragten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teamsitzungen über das neue Angebot.

Eine Gesundheits- und Integrationsbeauftragte benötigt für die Wahrnehmung dieser Funktion folgende Voraussetzungen:

  • Langjährige Berufserfahrung;
  • Kenntnisse der hausinternen Arbeitsabläufe und berufsgruppenspezifischer Anforderungen;
  • Situations- und umgebungsbedingte Kommunikationsfähigkeit;
  • Konfliktfähigkeit;
  • Hohe Belastbarkeit;
  • Umsichtigkeit, Stabilität und Ausdauer;
  • Fähigkeit sich abzugrenzen.

Die Grundsätze Freiwilligkeit und Vertraulichkeit gelten für den gesamten Prozess der Begleitung und für alle Beteiligten.

Die Kontaktaufnahme mit der bzw. dem Gesundheits- und Integrationsbeauftragten erfolgt vorwiegend durch die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber auch Führungs-kräfte können die Gesundheits- und Integrationsbeauftragte auffordern, aktiv zu werden. Nach Kontaktaufnahme entscheidet sich die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter, ob sie bzw. er ein Gespräch mit der Gesundheits- und Integrationsbeauftragten in Anspruch nehmen möchte. Bei Bedarf – z.B. zur Abklärung von Lösungsmöglichkeiten – informiert die Gesundheits- und Integrationsbeauftragte in Absprache mit der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter und in deren oder dessen Interesse alle prozessrelevanten Stellen. Zur Sicherstellung der Verschwiegenheit wird ein Datenschutzblatt ausgefüllt.

Zielsetzungen

  • Festlegung einer systematischen Vorgangsweise zur Erhaltung der Arbeits- und Einsatzfähigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen und Handicaps im Unternehmen;
  • Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei psychischen und/oder physischen Belastungen;
  • Sicherstellung des Wiedereinstiegs von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach langen Krankenständen;
  • Schaffung von Möglichkeiten für den Verbleib von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen;
  • Erfassung betrieblicher Gründe für sinkende Arbeitsqualität.

Auswirkungen

Der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Seniorenzentrum Gröbming große Bedeutung beigemessen. Denn wie bereits der Grundsatz der Wahrnehmenden Pflege und Betreuung formuliert:

„Nur gestärkte Menschen sind imstande, andere zu stärken;

nur optimal geförderte Menschen sind imstande, optimal zu fördern;

nur motivierte Menschen sind imstande, andere zu motivieren;

nur sich wohlfühlende Menschen sind imstande, anderen Wohlgefühl zu vermitteln!“

Gestärkte, optimal geförderte, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln Wohlgefühl, und dies hat eine positive Auswirkung auf die Bewohnerinnen und Bewohner im Seniorenzentrum Gröbming.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gesundheitlicher oder psychischer Ausnahmesituation wissen, dass sie sich bei der Führungskraft oder der Gesundheits- und Integrationsbeauftragten melden können und ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. Durch regelmäßigen Kontakt mit der Gesundheits- und Integrationsbeauftragten während eines längeren Krankenstandes wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wiedereinstieg erleichtert.

Die Führungskräfte erfahren eine Entlastung, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, mit der Gesundheits- und Integrationsbeauftragten Fragen und Problemstellungen anzusprechen, die sie im ersten Schritt nicht unmittelbar mit der Führungskraft besprechen wollen. So werden im Vorfeld Lösungsansätze erarbeitet, und die Gespräche mit den Führungskräften erfolgen ziel- und lösungsorientiert.