„Rooming in“ im SWH St. Anna
Auf einen Blick
Träger | Caritas für Betreuung und Pflege der Diözese Linz |
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Kurzbeschreibung
Die Begleitung durch Angehörige ist für die Bewohnerinnen und Bewohner besonders in schwierigen Lebenssituationen wie der Eingewöhnung nach dem Einzug, in Krisensituationen und insbesondere in der Sterbephase wichtig. Durch das Angebot des „Rooming in“ können Angehörige bzw. nahestehende Personen im Zimmer der Bewohnerin bzw. des Bewohners nächtigen. Dadurch wird ihnen eine kontinuierliche Anwesenheit rund um die Uhr ermöglicht.
Entstehungsprozess
Insbesondere in der Phase des Abschiednehmens war es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Seniorenwohnhaus St. Anna immer schon wichtig, die Nähe und Begleitung durch Angehörige zu ermöglichen. Was jedoch fehlte, war eine formelle und verbindliche Vereinbarung bezüglich des möglichen Leistungsangebots. Nicht nur die Angehörigen fragten sich: „Ist es wirklich in Ordnung, wenn ich über Nacht bleibe?“ oder „Ist es zu viel verlangt, wenn ich nach einem Kaffee oder gar einem kleinen Frühstück frage?“ Die Unsicherheit war auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden: „Darf ich die Angehörigen im Haus übernachten lassen? Welche Übernachtungsmöglich-keiten stehen zur Verfügung?“ oder „Was darf ich den Angehörigen anbieten? Nur Kaffee? Ein Frühstück, ein Mittagessen?“
Die Führungskräfte entwickelten daher ein schriftliches Konzept, welches den Leistungsumfang von „Rooming in“ definiert:
- Bereitstellung eines Zusatzbettes als Nächtigungsmöglichkeit für Angehörige bei der Bewohnerin bzw. dem Bewohner;
- Volle Verpflegung im gleichen Umfang, wie es mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner vereinbart ist;
- Bereitstellung der „Flachwäsche“ (Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen etc.);
- Angehörige können die Haushalts-Waschmaschinen in den Wohngruppen zur Reinigung ihrer Kleidung nutzen.
In der Sterbephase sind die Leistungen für die Angehörigen kostenlos, die Kosten trägt das Haus. Bei Inanspruchnahme in der Eingewöhnungsphase sowie bei der Begleitung in Krisensituationen wird ein geringer Betrag (€ 15,– pro Nächtigung) zur Abdeckung der Unkosten in Rechnung gestellt.
Zielsetzungen
- Bestmögliche Rahmenbedingungen für Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige insbesondere in der Sterbephase;
- Transparenz zum Leistungsangebot für Angehörige sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auswirkungen
- Die würdevolle Begleitung insbesondere sterbender Bewohnerinnen und Bewohner ist gesichert.
- Angehörige brauchen sich keine Gedanken über ihren Aufenthalt zu machen und können sich so ganz der Situation widmen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Sicherheit bezüglich des Leistungsangebotes, da dieses schriftlich von der Führung des Hauses definiert ist.