Richtlinie zu freiheitsein- und beschränkenden Maßnahmen im Haus Abendruh

BewohnerInnen


Auf einen Blick

Organisation Haus Abendruh in Feldkirchen
Träger Diakonie de La Tour gemeinnützige Betriebsgesellschaft m.b.H.
Qualitäts- und Ergebnisfelder
  • 1.2. Autonomie
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Kurzbeschreibung

Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein grund-legendes demokratisches und durch die Verfassung geschütztes Gut. Deshalb ist ein sensibler Umgang mit Einschränkungen ein wesentlicher Bestandteil der Betreuungs- und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Abendruh. Ein Standard regelt das Vorgehen bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Dieser ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie de La Tour mit ihrem persönlichen Zugang zum elektronischen Qualitätsmanagementhandbuch abrufbar. Der Standard führt alle möglichen schonenden Maßnahmen auf. Die Planung, Durchführung und Wirkung der schonenden Maßnahmen sind in einer eigenen Pflegeberichtskategorie (Selbst-/Fremdgefährdung) dokumentiert. Sollte es nach den dokumentierten Versuchen von schonenden Maßnahmen dennoch notwendig sein, eine freiheitsein- oder beschränkende Maßnahme anzuwenden, so ist vorab eine Gefährdungsprognose der Hausärztin bzw. des Hausarztes einzuholen. Die eigentliche Anordnung erfolgt für medikamentöse Maßnahmen durch die Ärztin bzw. den Arzt und für alle anderen Maßnahmen durch die verantwortliche Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.
Alle Schritte sind in der EDV-Dokumentation nachvollziehbar festgehalten: die Dokumentation der schonenden Maßnahmen und deren Wirkung in der speziellen Pflegeberichtskategorie, die Dokumente zur Gefährdungsprognose in der Dateiablage der elektronischen Patientinnen- und Patientenakte, die Dokumentation im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes und die erforderliche Meldung. Medikamentöse Maßnahmen werden bei der ärztlichen Medikamentenanordnung begründet. Für die Durchführung der Maßnahmen steht in der Software ein eigenes Protokoll zur Verfügung, bei dem auch eine automatisierte Aufforderung zur Wirksamkeitsüberprüfung nach einer definierbaren Zeitspanne hinterlegt werden kann.

Entstehungsprozess

Im Rahmen des Selbstbewertungsprozesses E-Qalin® wurden Ziele für den Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen definiert. Durch die Einführung des elektronischen Qualitätshandbuches wurden unterschiedliche, in den einzelnen Häusern angewendete Standards zusammengeführt.

Zielsetzungen

- Die persönliche Würde und Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner werden geachtet und geschützt.
- Freiheitseinschränkende Maßnahmen dienen ausschließlich dem Schutz vor Gefährdung der Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern.
- Alle Maßnahmen, die die Freiheit einschränken, sind detailliert dokumentiert und werden in kurzen Abständen evaluiert.
- Die Würde und Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner werden regelmäßig thematisiert.

Auswirkungen

Durch die Thematisierung des Vorgehens bei Freiheitsein- und beschränkungen in den Fachgruppen der E-Qalin©- Selbstbewertung wurde eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht. Die Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Richtlinie führte zu einer deutlichen Reduktion der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Die definierten Abläufe konnten auch gut in die Software der Pflegedokumentation integriert werden.