Sterbebegleitung und Abschied im NÖPBZ Gloggnitz
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Kurzbeschreibung
Die Begleitung Sterbender und deren Angehöriger ist für das NÖ Landespflegeheim Gloggnitz in einem eigenen Leitfaden festgelegt. Bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes einer Heimbewohnerin oder eines Heimbewohners kontaktiert die Wohnbereichsleiterin bzw. der Wohnbereichsleiter oder die diplomierte Pflegefachkraft die Angehörigen und eine Ärztin bzw. einen Arzt und legt begleitende Maßnahmen fest. Das Gespräch zwischen Ärztin oder Arzt und den Angehörigen findet entweder im Zuge der Visite vor Ort oder in der Ordination statt. Eine Überstellung der Heimbewohnerin oder des Heimbewohners in ein Krankenhaus wird nach Möglichkeit vermieden.
Die Angehörigen erhalten zusätzliche Informationen durch die Broschüre „Begleiten bis zuletzt“ von Hospiz Österreich. Der Gerontopsychosoziale Dienst (AGPP) sowie entsprechend ausgebildete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Angehörigen auch persönlich. Auf Wunsch steht ein religiöser Beistand, in schwierigen Fällen auch das Palliativteam Neunkirchen, zur Verfügung.
Die Angehörigen können jederzeit bei ihrer oder ihrem Angehörigen sein. Schmerzlinderung, persönliche Wünsche in Bezug auf Kost, Düfte, Musik, Farben und Bilder sowie die Wahrung der Intimsphäre stehen im Vordergrund des Handelns.
Nach dem Eintritt des Todes werden die Angehörigen (sofern sie nicht anwesend sind bzw. waren) und die Ärztin oder der Arzt, die bzw. der den Totenschein ausstellt, informiert.
Die zu diesem Zeitpunkt zu setzenden Maßnahmen sind ebenfalls in Leitfäden festgelegt. Die oder der Verstorbene wird mit einem der schönen Verabschiedungstücher umhüllt, die die Palliativbeauftragte selbst gestaltet und jedem Wohnbereich zur Verfügung gestellt hat. Die Verabschiedung kann entweder im Wohnbereich oder im Verabschiedungsraum erfolgen. Bei der wöchentlich stattfindenden heiligen Messe gedenken Bewohnerinnen und Bewohner und Besucherinnen und Besucher der Verstorbenen.
Entstehungsprozess
Im Zuge des Projekts zur Einführung von Hospiz und Palliative Care in den niederösterreichischen Alten- und Pflegeheimen absolvierte eine diplomierte Mitarbeiterin die Ausbildung in Palliative Care und wurde zur Palliativbeauftragten des NÖ Landespflegeheims Gloggnitz ernannt. Diese Kollegin erhielt den Auftrag zur heimweiten Einführung von Palliative Care. Daraufhin wurde eine Palliativgruppe gebildet, die sich aus jeweils zwei Personen der Wohnbereiche und jeweils einer Person aus den Bereichen Küche, Reinigung und Seniorinnen- und Seniorenbetreuung zusammensetzt. Insgesamt erhielten rund achtzig Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heims (inkl. Ehrenamtlicher) eine entsprechende Ausbildung. Neu eintretende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden – auch in Zukunft – regelmäßig ausgebildet, um eine entsprechende Betreuungsqualität gewährleisten zu können. Ferner wird eine weitere Person zur Palliativbeauftragten ausgebildet.
Im Zuge des Projekts wurden Leitfäden für die Begleitung Sterbender und die Versorgung von Verstorbenen entwickelt und daraus Rituale (z. B. Gedenkecke für Verstorbene in den Wohnbereichen, Verabschiedungstuch, jährliche Seelenmesse etc.) abgeleitet. Alle Maßnahmen sind mittlerweile etabliert. Das ursprüngliche Projekt ist in den Regelbetrieb übergegangen.
Die Palliativgruppe trifft sich regelmäßig, um die Abläufe zu evaluieren, Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und deren Umsetzung zu planen.
Zielsetzungen
- Die Sterbende bzw. der Sterbende soll sich in ihrer bzw. seiner letzten Phase des Lebens nicht alleine gelassen fühlen und von diesem Leben, seinen Angehörigen und Vertrauenspersonen wie auch Freundinnen und Freunden Abschied nehmen können;
- Bewusstes, frühes Wahrnehmen der Verschlechterung des Allgemeinzustandes einer Heimbewohnerin oder eines Heimbewohners und daraus resultierend eine rechtzeitige Festlegung der Sterbebegleitung mit den Angehörigen im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung, Behandlung und Begleitung;
- Verbesserung der Schmerztherapie;
- Achtung der Autonomie der Betroffenen;
- Besseres Verständnis für Palliative Care bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses;
- Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Sterbebegleitung.
Auswirkungen
Der Umgang mit dem Tod ist allen Berufsgruppen bewusster geworden, das Verständnis für die oder den Sterbenden ist größer geworden und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der oder des Sterbenden hat sich intensiviert. Die Notwendigkeit einer Verlegung in ein Krankenhaus wird kritischer hinterfragt und bewusster an Angehörige und Vertrauenspersonen kommuniziert.
Angehörige, die dies möchten, werden besser und gezielter in den Sterbeprozess eingebunden. Dadurch verbessern sich auch das Verständnis und die Sinnhaftigkeit für die gesetzten bzw. nicht (mehr) gesetzten pflegerischen Maßnahmen.